Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege greift dann, wenn die private pflegende Person ausfällt (z.B. durch Krankheit oder Urlaub).
Dann übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Das Angebot der Pflegeversicherung gilt für längstens max. 8 Wochen, in Abhängigkeit der Kosten.
Das sollten Sie wissen
- Während der Verhinderungspflege wird bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.
- Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
- Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr; dieser Betrag ist ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit-u. Verhinderungspflege, der flexibel genutzt werden kann
