Ambulante Kranken- und Altenpflege

Ambulante Pflegesachleistungen
Mit Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines (ambulanten) Pflegedienstes. Die maximalen Leistungen, die mit der Pflegekasse abgerechnet werden können, finden Sie nachfolgend:
Pflegebedürftigkeit / maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 / *
Pflegegrad 2 / 796 Euro
Pflegegrad 3 / 1.497 Euro
Pflegegrad 4 / 1.859 Euro
Pflegegrad 5 / 2.299 Euro
* Pro Monat bis zu 131 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Stand der Beträge 01/2025
Erstgespräch und Pflegeplanung
In einem persönlichen Erstgespräch ermitteln wir Ihren individuellen Pflegebedarf: Dafür arbeiten wir eng mit Ihrem Hausarzt und den Angehörigen zusammen. So erstellen wir einen persönlichen Pflegeplan, der auf alle einzelnen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Wir unterstützen Pflegebedürftige im Sinne der aktivierenden Pflege.
Dazu gehört u.a. die Hilfe bei
- An- und Auskleiden,
- der Körperpflege,
- der Hautpflege,
- der richtigen Lagerung,
- der Mobilisation,
- bei der Zubereitung von Mahlzeiten und
- der Nahrungsaufnahme.
Behandlungspflege
Folgende Leistungen führen wir nach ärztlicher Verordnung aus:
- Verbandswechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Medizinische Einreibung
- Verabreichung von Medikamenten
- Verabreichung von Injektionen
Sie haben Fragen zu unseren Pflegeleistungen? Wir beraten Sie gerne!
Rufen Sie noch heute an unter: Telefon: 0 82 34/ 96 21-0