Allgemeine wichtige Informationen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das unmittelbare Wohnumfeld gewinnt in vielen Lebensphasen an Bedeutung. Von der Beschaffenheit der Wohnung oder des Eigenheims hängt es ab, inwieweit selbständige Alltagsgestaltung und gewohnte Lebensqualität auch bei zunehmender Hilfebedürftigkeit oder körperlichen Einschränkungen erhalten werden können. Um so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, muss das Wohnumfeld an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sein. Für viele Menschen eine Herausforderung. Dass altersgerechtes Wohnen im eigenen Zuhause aber nicht zwangsläufig mit großen Umbaumaßnahmen verbunden sein muss, davon können sich Interessierte jetzt in der Musterwohnung für barrierearmes Wohnen überzeugen, die der Landkreis Augsburg in Stadtbergen aufgebaut hat.

 

In unserer Musterwohnung zeigen wir, wie man sein Wohnumfeld bereits mit kleinen Maßnahmen barrierearm und altersgerecht gestalten kann. Die Wohnung umfasst einen barrierefreien Eingangsbereich, ein kombiniertes Wohn-/Esszimmer mit offener Küche, ein Bad sowie ein Schlafzimmer. In der Wohnung stellen wir verschiedene Funktionsmöbel sowie Hilfsmittel und Beispiele für technische Assistenzsysteme (AAL) vor, mit dem Ziel, den Besucherinnen und Besuchern Wege und Lösungen aufzuzeigen, mit denen ein Wohnen in den eigenen vier Wänden auch im Alter oder mit zunehmender Pflegebedürftigkeit weiterhin gut möglich sein kann. 

Die Musterwohnung richtet sich nicht nur an ältere Personen und Bauträger, sondern auch an jüngere Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen haben.

 

Die Musterwohnung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert und steht nach der Eröffnung am 15. April 2024 für Besucherinnen und Besuchern aus ganz Schwaben offen.




„Pflegekraft werden? Niemals! Die Arbeitszeiten sind ungünstig, man verdient schlecht, man ist Mädchen für alles und man macht sich nur den Rücken kaputt!“


Aber ist das wirklich so? Nein! Pflegekräfte machen einen tollen Job und alle, die sie benötigen, sind froh, dass es Pflegekräfte gibt. Trotzdem entscheiden sich immer weniger Menschen für Berufe in der Pflege. Das ist schade, denn aus Sicht der Patientinnen, Patienten oder Pflegebedürftigen sind Pflegekräfte weit mehr als „nur Pflegekräfte“. Sie sind Freunde und Alltagsstützen, Gesprächspartner und Geheimniswächter, sie zaubern Lächeln in Gesichter und machen Schicksalsschläge erträglicher –ohne sie wäre die Gesellschaft sehr viel ärmer. Deshalb sind ab sofort HERZBEAUFTRAGTE gesucht!

 

HERZBEAUFTRAGTE ist eine Kampagne des Landkreises Augsburg. Unter dem Motto „Mensch sein hilft Menschen“ sollen Menschen für einen Pflegeberuf begeistert werden. Auf der Seite des Landratsamtes Augsburg sind zahlreiche Informationen über die neue generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann, über Ausbildungen in der Heilerziehungspflege und über weitere soziale Berufe zu finden.

 

Auch für Quereinsteigerinnen und -einsteiger gibt es viele Möglichkeiten, in der Pflege zu arbeiten,

die vielleicht einfach mal bei uns schnuppern wollen?

Meldet euch unter 08234 / 9621 – 0 oder unter info@sozialstation-bobingen.de



Wir unterstützen diese Kampagne und freuen uns über interessierte, körperlich fitte, aufgeschlossene und herzliche Menschen,


Ratgeber Notfallvorsorge und Checkliste


Liebe Kundinnen und Kunden,

liebe interessierte Gäste auf unserer Website,

 

aus aktuellem Anlass haben wir diese Dokumente des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf unserer Seite für Sie bereitgestellt. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen, dass Sie gut vorbereitet sind, sollte es tatsächlich zu einem (längeren) Stromausfall kommen

 

Ihr Team der Sozialstation Bobingen

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NEU in Deutschland: eheliches Notvertretungsrecht


Ehepartner sind handlungsfähig für sechs Monate.

„Wenn ein verheirateter Mensch wegen Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, eigene Entscheidungen rund um seine Gesundheit zu treffen, erhält der Ehepartner ab dem 1.1.2023 auf Grundlage des neuen §1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein gesetzliches Vertretungsrecht. Es ist grundsätzlich auf 6 Monate und bei Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen auf 6 Wochen befristet. Hierbei muss der Vertretende den bekannten (falls zuvor geäußerten) oder mutmaßlichen Willen des Erkrankten zur Richtschnur machen.“ (Quelle: Recht und Management in der Pflege, 19. August 2022)

Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte weiterhin auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung setzen. Das liegt vor allem daran, dass das neue Notvertretungsrecht zeitlich begrenzt ist. Sobald die sechs Monate abgelaufen sind, bestimmt das Gericht einen Betreuer, der sich um weitere Angelegenheiten kümmert. Das kann ein Familienangehöriger sein, häufig handelt es sich jedoch um einen Berufsbetreuer. Dann entscheidet eine völlig fremde Person über die Behandlung und Pflege Ihres Ehepartners.

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