Als pflegender Angehöriger brauchen Sie ab und zu eine Pause, sei es um regelmäßig einem Hobby nachzugehen oder auch einmal um zu verreisen. Auch bei Verhinderung durch Krankheit stehen Ihnen als pflegendem Angehörigen Leistungen der Verhinderungspflege zu, die auch über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Für den Zeitraum Ihrer Verhinderung sorgt das Pflegeteam der Sozialstation sich um die zu pflegende Person zuhause. Bei Fragen zu dieser Leistung wenden Sie sich bitte gerne an uns.